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vzbv und Deutscher Brauer-Bund einigen sich auf freiwillige Kennzeichnung

Alkoholfreies Bier bekommt Hinweis auf Restalkohol

Datum: 05.06.2014
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Brauer-Bund (DBB) haben sich darauf geeinigt, dass Brauereien, die zum DBB gehören, künftig freiwillig auf den Restalkoholgehalt in alkoholfreiem Bier hinweisen. Dieses darf bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. 70 Prozent der Verbraucher gehen davon aus, dass alkoholfreies Bier gar keinen Alkohol enthält, wie die begleitende Forschung zum Projekt Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentralen zeigt. Die neue Regelung soll für mehr Transparenz sorgen. Weitere Brauereien können der Initiative folgen.

„Die Angabe des Restalkohols greift die Erwartung der Verbraucher auf. Der Hinweis ist ein Kompromiss, der mehr Klarheit schafft“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Der Beschluss der DBB-Brauereien ist das Ergebnis eines mehrmonatigen Dialogs zwischen dem beim vzbv angesiedelten Projekt Lebensmittelklarheit und dem DBB. Müller: „Mit ihrer Gesprächsbereitschaft können die Brauer Beispiel für andere Branchen sein.“

Der vzbv hatte in den Gesprächen konform zur Mehrheit der Verbraucher gefordert, dass sich Bier nur dann alkoholfrei nennen sollte, wenn es 0,00 Volumenprozent Alkohol enthalte. Dieser Forderung konnten die Brauer nicht entsprechen. Sie erklärten sich aber bereit, die Erläuterung „Alk. < 0,5 % vol.“ oder eine vergleichbare Formulierung ab 2015 auf ihre Bierflaschen zu etikettieren.

Zu den DBB-Brauern gehören unter anderen Bitburger, Krombacher, Radeberger und Warsteiner. Die Gespräche mit den Deutschen Brauern fanden im Rahmen des Dialogs zur verbrauchernahen Kennzeichnung statt. Dabei handelt es sich um ein Gesprächsangebot des Projekts Lebensmittelklarheit an Lebensmittelunternehmen und -verbände. Ziel ist es, die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln stärker an den Erwartungen der Verbraucher auszurichten.

Über Lebensmittelklarheit
Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de bietet Verbrauchern seit Juli 2011 die Möglichkeit, sich über die Lebensmittelkennzeichnung zu informieren und unklare Kennzeichnungen zur Veröffentlichung im Portal zu melden. Eine Fachredaktion prüft die eingegangenen Meldungen und kommentiert sie. Das Projekt Lebensmittelklarheit wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert.

Quelle: bzbv