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TÜV SÜD prüft Lebensmittelverpackungen

Sicher verpackt – ein Muss für Lebensmittel

Datum: 27.08.2014
Verbraucher kaufen ihre Lebensmittel heute zum größten Teil verpackt ein. Hersteller von Lebensmitteln sind per Gesetz verpflichtet, nur gesundheitlich unbedenkliche Ware auf den Markt zu bringen. Lebensmittelsicherheit ist Pflicht. Dass dies auf dem globalen Lebensmittelmarkt ebenso gilt wie in den kleinen lokalen Märkten, zeigen die Experten von TÜV SÜD: Sie prüfen nicht nur Lebensmittel, sondern weltweit auch Lebensmittelverpackungen sowie Gegenstände und Materialien jeglicher Art, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Es ist gesetzlich nicht erlaubt, ein sicheres Lebensmittel in einer unsicheren Verpackung zu verkaufen. Verpackungen und auch sonstige Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen heutzutage allen Kriterien der Sicherheit entsprechen. In der modernen Gesellschaft ist Essen überall verfügbar – in fast jeder Verarbeitungsstufe. Oft werden verzehrfertig vorbereitete Produkte haltbar gemacht, gekühlt oder tiefgefroren und bei Bedarf schnell in der Mikrowelle erhitzt. An Tankstellen, Bahnhöfen, Drive In`s, Supermärkten aller Art und im Flugzeug – sogar unter ungewöhnlichen Luftdruck- und Sauerstoff-Verhältnissen – sollen Frische und Gesundheitswert nicht leiden. Das alles muss das Material rund um die Lebensmittel mitmachen, egal ob es das Lebensmittel nur kleinflächig berührt oder aber vollständig umhüllt.

Die gute Nachricht für Verbraucher: Die Sicherheitsanforderungen an die Verpackung und Kontaktmaterialien sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und sind heute auf einem hohen Niveau. In der Europäischen Union regeln gesetzliche Rahmenbedingungen, welchen Kriterien Lebensmittelverpackungen und Kontaktmaterialien entsprechen müssen. „Laut gültigen Verordnungen und Normen müssen Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln nach rechtlicher Definition sicher sein. Das heißt, es dürfen keine Bestandteile auf das Lebensmittel übergehen, die die menschliche Gesundheit gefährden“, sagt Gabriele Glomsda, Leiterin für chemische Analytik bei TÜV SÜD. „Die Zusammensetzung, Geruch und Geschmack oder Aussehen der Lebensmittel dürfen nicht beeinträchtigt werden. Ihre Herstellung muss zudem rückverfolgbar sein.“ Im Einzelfall ist ein Stoffübergang technologisch manchmal unvermeidbar. Hier muss dann dafür gesorgt sein, dass die Verbrauchergesundheit nicht gefährdet ist und alle gültigen Grenzwerte für Stoffübergänge eingehalten werden. Außerdem dürfen Verpackungen nicht irreführen.

Die internationale Verpackungstechnologie steht jedoch nicht still. Innovative Materialien mit immer neuen Eigenschaften kommen weltweit auf den Markt. Da gibt es beispielsweise „aktive“ Lebensmittel-kontaktmaterialien: Sie nehmen Stoffe auf oder setzen sie frei, um die Qualität verpackter Lebensmittel zu verbessern oder ihre Haltbarkeit zu verlängern. Sogenannte „intelligente“ Materialien messen hingegen den Zustand von verpackten Lebensmitteln oder ihr direktes Umgebungsmilieu, und zeigen z.B. die Frische des Lebensmittels selbst an. International gibt es zudem große Unterschiede in den behördlichen Zulassungsverfahren für Verpackungen und Kontaktmaterialien. Was in China eine gute Verpackung ist, ist es nicht zwingend auch in Europa. In Zeiten globalisierter Produktion sind für Lebensmittelunternehmer unterschiedlichste Gesetze relevant für das verpackte Essen und Trinken. „Wir unterstützen deshalb weltweit Hersteller von Verpackungen und verpackten Lebensmitteln dabei, sich durch die gültigen Regularien zu navigieren und durch ein vielseitiges Prüfspektrum auch die Gesundheit der Verbraucher zu schützen“, sagt Glomsda.

Sind alle Gesetzesnormen für die Verpackung und die Kontaktmaterialien erfüllt, darf das Produkt in den Handel. Wer als Verbraucher Verpackungsmaterialien für Lebensmittel oder Kücheneinrichtungs-gegenstände wie Schneidbretter oder Aufbewahrungsboxen kauft, sollte auf bestimmte Kennzeichnungen achten. Das „Glas und Gabel“-Symbol der Europäischen Union oder der Aufdruck „für Lebensmittelkontakt“ ist eine Orientierungshilfe für Verbraucher. Bei manchen Produkten ist auch der genaue Verwendungszweck angegeben. Diese Informationen müssen auf der Verpackung oder den Etiketten der Produkte, in Ausnahmefällen auch auf extra Anzeigen gekennzeichnet sein, wenn die Fläche auf dem Produkt zu klein ist. Kann das Produkt aufgrund seiner Beschaffenheit eindeutig für den Kontakt mit Lebensmitteln zugeordnet werden, z. B. Plastikbesteck, darf diese Kennzeichnung entfallen.

Weitere Informationen zu TÜV SÜD unter www.tuev-sued.de.