Radfahren - Die Pflichten des Radlers

Zurück zur Übersicht

Rechte und Pflichten

Für Radfahrer gelten die Straßenverkehrsregeln ebenso, wie für Autofahrer. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Was Sie dürfen und was nicht, erfahren Sie hier:

Fußgänger
Radler dürfen nicht so schnell fahren wie sie wollen. Sie müssen damit rechnen, dass Fußgänger sie nicht rechtzeitig bemerken. Auf Radwegen sieht es dagegen ein wenig anders aus: Mit Fußgängern ist hier nicht zu rechnen, ein Mitverschulden bei Unfällen kann dem Radler also nicht angelastet werden!

Alkohol
Wer unter Alkoholeinfluss erwischt wird, kann auch als Radfahrer seinen Führerschein verlieren: Radler mit 1,6 Promille oder mehr gelten als absolut fahruntauglich. Dann kann auch der Idiotentest fällig werden. Bei Unfällen reichen aber bereits 0,3 Promille aus, um Radfahrer zu bestrafen.

Handy
Auch auf dem Fahrrad ist das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt verboten. Wer mit dem Handy am Ohr erwischt wird, zahlt 15 Euro. Begründung: Das Telefonieren lenkt vom Verkehr ab und zudem ist das einhändige Fahren gefährlich. Helm
Für Radler keine Pflicht. Wer ohne Helm verletzt wird, trägt nicht deshalb eine Mitschuld.

Liegeräder
Auch schnelle Liegeräder gehören auf den Radweg.

Hindernisse
Parken Autos auf dem Radweg, können Radler die Polizei rufen, um sie abschleppen zu lassen. Der Grund: Auch wenn Autos nur teilweise den Weg blockieren, können sie Fahrradfahrer bereits gefährden.

Zurück zur Übersicht